Ablauf einer Fischereikontrolle durch Fischereiaufseher oder Polizei (Wasserschutzpolizei).
Der Fischereiaufseher wird sich demjenigen der gerade das Angeln ausübt, oder mit fangfertigen Fanggeräten am Gewässer angetroffen wird, zu erkennen geben. Er wird Sie meist mit Fischereiaufsicht sowie mit seinem Namen ansprechen. Auf Verlangen seinen Lichtbildausweis aushändigen, auf diesem befindet sich ein Lichtbild, Name des Kontrollierenden sowie eine Kontrollnummer, Gewässerstrecke die er berechtigt ist zu kontrollieren. Die Kontrollnummer aus dem Ausweis muss identisch sein mit der Kontrollnummer auf der Kontrollmarke (befindet sich gut sichtbar an Hemd oder Jacke).
Bei der Kontrolle werden dem Prüfenden folgende Unterlagen ausgehändigt (nicht komplette Mappe mit Angelpapieren überreichen sondern herausnehmen):
• Fischereischein
• Fischereierlaubnisschein (wenn dieser für das Gewässer benötigt wird)
Es können auch die Fanggeräte sowie die gefangenen Fische und die Fangeräte im Fischereifahrzeug und deren Behälter kontrolliert werden
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